Gertrude Enderle-Burcel
"Berichte aus Israel"
- Zu Rolf Steiningers Aktenedition
Wissenschaftliche
Akteneditionen sind stets ein ambitioniertes Unternehmen.
Sie erfordern intensive Forschungen, die sich meist über
mehrere Jahre erstrecken. Sie bedeuten , Geldgeber für
Aktenstudium, Recherchen und schließlich für die Publikation
mehrerer Bände zu finden.
Rolf Steininger ist es gelungen auf einen Schlag „Berichte
aus Israel, Eine Aktenedition, 1948-1972, Österreich-Israel,
Die Beziehungen“ in 13 Bänden im Olzog Verlag herauszugeben.
In Band 1 bis 11 werden Berichte der Jahre 1946 bis 1972
ediert. Die Bezeichnung der Aktenreihe 1948 bis 1972 deckt
nicht ganz den zeitlichen Rahmen ab, da auch Berichte vor
der Gründung des Staates Israel ediert wurden. Weiters gibt
es noch zwei Ergänzungsbände. Band I trägt den Titel
„Österreich-Israel. Die Beziehungen“. Band II bringt
ergänzend Berichte von Generalkonsul Walter Haas (1927-1933)
und Generalkonsul Dr. Ivo Jorda (1933-1938) aus Jerusalem.
Die Bände enthalten nicht nur Berichte, sondern geben in den
Einleitungsteilen viele Detailinformationen: so u.a. zu den
Missionschefs, zur diplomatischen Berichterstattung
allgemein, Hinweise zur Edition, Literaturhinweise,
Zeittafeln, Verzeichnisse der Dokumente, Verzeichnisse der
Faksimileabbildungen, Bildteile, Dokumente,
Abkürzungsverzeichnis, Orts- und Sachregister,
Personenregister.
Soweit einige Informationen zu den Inhalten der Bände wie
sie sich dem Benützer der Aktenedition beim lockeren
Durchblättern darbieten.
Der Verlag stellt nur Band I der Ergänzungsbände zur
Verfügung. Dieser Band enthält die Einleitung zur Edition,
die jeweiligen Einführungen zu den Berichten der
Missionschefs sowie die Verzeichnisse der Dokumente und
Faksimileabbildungen, sodass man sich zwar rasch einen
Überblick über den Inhalt der elf Dokumentenbände machen
kann, doch gibt dieser Band keinen Einblick in die
eigentliche Editionsarbeit. Er besteht zum größten Teil aus
dem wiederholten Abdruck der Einleitungstexte der elf
Einzelbände. Darüber hinausgehend gibt es lediglich eine
zehn Seiten umfassende Darstellung der Zeit von 1945 bis zum
Yom Kippur-Krieg 1973. Ein Personenregister liefert zu
vielen Hauptakteuren Lebens- und Karrieredaten, wobei die
genauesten Angaben für die österreichischen Diplomaten
vorliegen, zu denen Gesandter Rudolf Agstner seit vielen
Jahren forscht.
So interessant und wichtig die historischen Einbegleitungen
zu einer Aktenedition sind – im vorliegenden Gesamtwerk
wurden sie sogar doppelt abgedruckt – so sind die Berichte
der diplomatischen Vertreter Österreichs doch das Kernstück
des Unternehmens. Jeder Rezensent muss das Hauptaugenmerk
auf den Editionsteil richten: wie erfolgte die Auswahl der
Dokumente, wie wurden die editionstechnischen Probleme
gelöst, was leisten die Einleitungsteile, Anmerkungsapparat
und Register.
Die Rezension von dreizehn Bänden hätte allerdings jeden
vertretbaren Zeitrahmen gesprengt. Nach dem Prinzip „pars
pro toto“ wurden Band 1 und Band 10 der Aktenedition
ausgewählt.
Für Band 1 „Berichte aus Israel, 1946-1949 Palästina/Israel“
zeichnet Rolf Steininger sowohl als Bearbeiter als auch als
Herausgeber alleine verantwortlich (dies gilt für alle Bände
von 1 bis 9). Der Zeitraum von Band 1 ist mit 117 Dokumenten
zwischen dem 13. März 1946 und 30. Dezember 1949 abgedeckt.
Den Dokumenten vorangestellt sind Vorbemerkungen des
Herausgebers, in denen die Entstehungsgeschichte der
Aktenedition kurz skizziert wird, eine Übersicht über die
Bände der Edition bzw. die diplomatischen Vertreter
Österreichs in Israel, Ausführungen zu den diplomatischen
Vertretungen in Tel Aviv und Wien (von Rudolf Agstner und
Rolf Steininger), ein Verzeichnis der österreichischen
Missionschefs in Israel und der israelischen Missionschefs
in Österreich und ein sehr informativer Beitrag über die
diplomatische Berichterstattung (von Rudolf Agstner).
Weiters sind den Dokumenten knappe Hinweise zur Edition,
Literaturhinweise, Erklärungen zu israelischen Zeitungen und
Parteien sowie Worterklärungen voran gestellt. Eine
Zeittafel, ein kurzer Abschnitt zu den Jahren ohne
diplomatische Vertretung – 1946 bis 1949 und ein Verzeichnis
der Dokumente sowie ein Bildteil ergänzen den
Einleitungsteil. Am Ende des Bandes findet sich ein
Abkürzungsverzeichnis, ein Ort- und Sachregister sowie ein
Personenregister. Der Editionsband scheint auf den ersten
Blick alles zu haben, was sich der Benützer bzw. Leser
publizierter Akten erwartet.
Vergleicht man nun die editionstechnischen Kriterien, die
der Bearbeiter=Herausgeber in seinen „Hinweisen zur Edition“
aufgestellt hat mit den Einzeldokumenten, so finden sich
sehr viele Beispiele, die von den Vorgaben abweichen. Es
wurden die Aktenzeichen nicht immer originalgetreu
übernommen, die Kopfzeilen variieren, handschriftliche
Zusätze – ja selbst wichtige Aktenvermerke – sind nicht
immer ausgewiesen. Uneinheitliche Schreibweisen von
Eigennamen wurden nicht wie im Original wiedergegeben,
Angaben des Fund- bzw. Hinterlegungsort der Dokumente wurden
nicht korrekt wiedergegeben. Dies sind nur einige wichtige
Editionsrichtlinien, die vom Bearbeiter=Herausgeber nicht
eingehalten wurden. Eine Erklärung mag darin zu finden sein,
dass sich in den editionstechnischen Hinweisen häufig die
Wendung „in der Regel“ findet. Dies könnte dahingehend
interpretiert werden, dass sich der Bearbeiter=Herausgeber
in der Regel - aber nicht immer – an seine formalen Vorgaben
hielt. Alle für die Rezension nach dem Zufallsprinzip
ausgewählten Dokumenten zeigten aber Abweichungen von den
Editionsgrundsätzen, sodass der Eindruck entsteht, dass die
Abweichungen die Regel dieser Aktenedition sind. An Hand
einiger Dokumente soll dies verdeutlicht werden.
Vergleicht man im Verzeichnis Dokumente 4, 17 und 43 so ist
keine Einheitlichkeit gegeben oder irgendein Editionsprinzip
erkennbar. Bei Dokument 4 ist kein Betreff angeführt. Bei
Dokument 17 ist ersichtlich wer das Dokument erstellte und
um welchen Betreff es sich handelt, aber nicht an wen das
Dokument ging. Bei Dokument 43 steht im Verzeichnis nur der
Betreff, nicht hingegen wer (Bielka) an wen (Gruber)
schrieb. Ein durchgehendes Prinzip hätte dem Benützer
essentielle Informationen auf einem Blick geliefert.
Gravierender ist der Umgang mit Hinweisen auf den
Hinterlegungsort im Archiv. Bei Dokument Nummer 1 sind die
Angaben zum Auffinden im Archiv mehrfach irreführend. Der
Akt ist nicht in der II-pol hinterlegt, sondern im Bestand
W-pol (Handel Palästina, Karton 12). Unter der angegebenen
Grundzahl 101.137-Wpol/46 und der angeführten Aktenzahl
101.909-Wpol/46 ist nicht der abgedruckte Akt zu finden. Mit
den vom Bearbeiter=Herausgeber angeführten Aktenzahlen kommt
man zu einem Akt mit dem Betreff: Dr. Karl Seidmann,
Verwendung als Vertreter der Exportabteilung der Wiener
Handelskammer – also ein völlig anderes Dokument. Sucht man
unter derselben Grundzahl weiter, findet man erst unter Zl.
101.596 pol/46 das abgedruckte Dokument. Dieser Akt stammt
allerdings aus dem Juni 1946. Im gesamten Akt ist das von
Rolf Steininger angeführte Datum – 13. März 1946 - nicht zu
finden. Sieht man von den formalen Unzulänglichkeiten ab, so
bleibt inhaltlich die Frage nach der Zeitdifferenz zwischen
März und Juni 1946, die nicht unerheblich ist.
Dokument 8 enthält die falsche Bestandsbezeichnung II-pol
statt W-pol. In diesem Dokument befindet sich eine der
äußerst sparsam gesetzten Anmerkungen. Bei dem abgedruckten
Schriftstück handelte es sich um einen Brief von Karl
Seidmann aus Tel Aviv an einen „Grafen“. Als Anmerkung dazu
findet sich „Empfänger war nicht zu eruieren“. Ein Blick in
die Originalakten zeigt, dass es sich dabei um ein Schreiben
Karl Seidmanns an einen Rechtsanwalt Dr. Josef Ezdorf
handelt und nicht, wie Steiningers Dokumentenkopf ausweist,
an das BKA/AA. Aus den Akten geht auch völlig klar hervor,
dass Josef Ezdorf – mühelos als Graf Josef Ezdorf zu
identifizieren – den an ihn gerichteten Brief an Gordian
Gudenus zwecks einer Intervention weiterleitete. Der Brief
ist daher völlig falsch als Schreiben Seidmanns an das BKA
angeführt. Alle wesentlichen Zusatzinformationen fehlen. Die
falsche Anmerkung in Kombination mit dem falschen
Dokumentenkopf erwecken beim Benützer/Leser den Eindruck,
dass es sich um einen „Grafen….“ im BKA handelt.
Dokument 17 enthält wieder die falsche Bestandsbezeichnung
II-pol statt W-pol. In der Edition wird der Akt auch mit
„Zl. 116.060-Pol/47“ wiedergegeben, während im Original Zl.
116060 Wpol/47 steht. Dies ist eine formale Abweichung von
den Editionskriterien (siehe Seite 41). Nicht
nachvollziehbar ist die Anmerkung 2, aus der hervorgeht,
dass die im Text erwähnten deutschen Übersetzungen von zwei
Zeitungsartikeln den Akten nicht beiliegen. Der Blick in die
Originalakten – erschwert durch die falsche Zitierung –
zeigt, dass die Übersetzungen nicht nur beiliegen, sondern
am Bericht mit einer Heftklammer befestigt sind. Der Zustand
der Heftklammer lässt vermuten, dass die Aktenteile seit
ihrem Einlangen im BKA/AA so verwahrt wurden. Auch bei
diesem Dokument führt die Anmerkung des
Bearbeiters=Herausgebers in die Irre.
Der Abdruck von Dokument 32 gibt die Randnotizen nicht
korrekt wieder. So ist in der handschriftlichen Notiz, die
in Anmerkung 1 angeführt ist, das Datum, das nur mit März
angegeben ist, sehr gut als 9. März lesbar. Die Notiz, die
in Anmerkung 3 wiedergegeben wird endet im Original mit
unleserlichen Teilen. Dies wäre anzuzeigen gewesen. Dokument
34 zeigt eine starke Abweichung beim Umgang mit Randnotizen.
Hier wurden sehr interessante Randnotizen nicht in die
Edition aufgenommen. Auch ein längerer Amtsvermerk („Die
Arab. Legion wurde auf Verlangen der Jewish Agency aus
Palästina abgezogen…) findet sich nicht in der Aktenedition.
Versucht man nun die Register der Edition zu benützen, so
erschwert die mangelnde Systematik durchgehend die Suche.
Das Abkürzungsverzeichnis enthält nur eine Auswahl der im
Band vorkommenden Abkürzungen. Die Beispiele dafür sind so
zahlreich, dass sich beim langsamen Durchblättern des Bandes
fast in jedem Dokument eine Abkürzung findet, deren
Auflösung fehlt. Auch das Ort- und Personenregister bietet
nur eine Auswahl. Hier seien nur einige Beispiele angeführt.
In Dokument 52 auf Seite 247 geht es um die de facto
Anerkennung Israels, wobei die USA, Guatemala, Südafrika,
UdSSR, Ukraine, CSR, Jugoslawien, Polen und Großbritannien
angeführt sind. Im Ortsregister findet man lediglich die USA
und Großbritannien. Von den im Dokument 52 vorkommenden
Personen fehlt Commander Jackson. Auch ein zweiter Versuch,
ein System hinter den fehlenden bzw. vorhandenen Orten und
Personen zu finden, ist fehlgeschlagen. Dokument 31 enthält
die Namen Präsident Ehrlich, Silberknopf, König Abdullah,
Dr. Manges und Seidmann. Im Personenregister finden sich nur
König Abdullah und Seidmann. An Orten kommen in diesem
Dokument Palästina, Tel Aviv, Haifa, Jaffa, Ankara, London,
Österreich, England und Großbritannien vor. Im Ortsregister
finden sich Haifa, Jaffa, London und Großbritannien.
Abkürzungsverzeichnis und Registerteile bieten dem Benützer
also lediglich eine Auswahl, wobei völlig unklar ist, nach
welchen Kriterien vorgegangen wurde.
Band 10 und 11 der Edition decken die Jahre 1968 bis 1972
ab. Dies sind jene Jahre, in denen Arthur Agstner
Botschafter in Israel war. Diese zwei Bände wurden von
Rudolf Agstner, dem Sohn von Arthur Agstner und Rolf
Steiniger gemeinsam bearbeitet. Als Herausgeber zeichnte
Rolf Steininger verwantwortlich. Für die Rezension wurde
Band 10, der die Jahre 1968 und 1969 umfaßt herangezogen.
Auffallend ist, dass in diesem Band editionstechnische
Hinweise fehlen. Ebenso fehlen jegliche Provenienzangaben
und jede Bestandsbeschreibung. Nach einigen vorangestellten
Einzeldokumenten zum neuen Missionschef in Israel beginnen
mit Dokument 6 die Berichte Arthur Agstners. Ein Vergleich
der abgedruckten Berichte mit den Originaldokumenten zeigt
wieder denselben Umgang mit den Quellen wie in Band 1 der
Aktenedition. Bei Dokument 7 fehlt der letzte Satz
(Genehmigen Sie….). Die Dokument 13 und 14 weisen die
Aktenzahlen Zl. 3932-A/68 und Zl. 4892-A/68 auf. Anmerkung 1
auf Seite 90 gibt zwar keinen Aufschluss darüber, um welchen
Aktenbestand es sich bei A-Berichten handelt (A für Agstner?)
, doch wird darauf hingewiesen, dass nicht geklärt werden
konnte, warum zwei A-Berichte mit so weit auseinander
liegenden Nummern – gemeint sind die Aktenzahlen 3932 und
4892 – mit dem selben Datum – 23.5.1968 – versehen sind. Das
Rätsel der A-Berichte wird wohl Archivbedienstete und
Benützer noch länger beschäftigen. Der Bericht Zl. 16
–Pol/68 (=Dokument 16) liegt nicht bei den Akten. Bericht
Zl. 20-Pol/68 mit dem Betreff „Israelische Reaktion zum
Besuch des Herrn Bundespräsidenten in Moskau“ liegt hingegen
im Aktenbestand, findet sich aber nicht in der Edition. Der
Bericht Zl. 22-Pol/68 (Dokument 21) bricht in der Edition
mitten im Satz „Diese rigorose israelische Haltung…“ ab. Der
Hinweis in Anmerkung 2 „Rest des Berichtes nicht bei den
Akten“ ist eben so falsch wie Anmerkung 1, aus der
hervorgeht, dass ein im Text erwähnter Amtsvermerk nicht bei
den Akten liegt. Der Originalakt ist vollständig und ein
zweiseitiger Amtsvermerk vom 26. Juni 1968, unterzeichnet
von Paul Leifer, liegt ebenfalls bei. Der Bericht mit der
Zl. 25-Pol/68, der in der Edition fehlt, findet sich im
Aktenbestand mit dem Betreff „Israel und der
Atomsperrvertrag“. Das gilt auch für Zl. 27-Pol/68 mit dem
Betreff „Israel und der Ausgang der Wahlen in Frankreich“.
Der Bericht Zl. 33-Pol/68 fehlt in der Edition, befindet
sich dafür aber im Aktenbestand mit dem Betreff „Besuch des
niederländischen Außenministers in Israel“. Auch Zl.
35-Pol/68 mit dem Betreff „Die deutsch-israelischen
Beziehungen drei Jahre nach Aufnahme der diplomatischen
Beziehungen“ ist vorhanden und umfasst 4 ½ Seiten. Zl.
38-Pol wäre ebenso interessant für die Edition gewesen, da
der Bericht erste Reaktionen Israels zur Besetzung der CSSR
durch die Truppen der Warschauer-Pakt Staaten enthält. In
Dokument 40, Zl. 43-Pol/68, in dem es um den Besuch von
Kardinal König in Israel geht, fehlt der Hinweis auf das dem
Bericht beiliegende detaillierte Besuchsprogramms des
Kardinals für die Tage 28. bis 31. Oktober.
Dokument 41 (Zl.44-Pol/68) enthält in Anmerkung 1 zwar
sorgfältig recherchierte Daten zu Levi Shkolnik, vergisst
aber den Wechsel zum Namen Eshkol aufzuklären. In Dokument
42 (Zl.45-Pol/68) ist der Hinweis in der Anmerkung, dass die
Antrittsadresse nicht beiliegt, falsch - dies gilt auch für
Anmerkung 2, die sich ja nur auf Seite 3 der Antrittsadresse
bezieht und eigentlich als Anmerkung im doppelten Sinn
überflüssig ist. Auch der Hinweis in Dokument 46
(Zl.48-Pol/68) – Anmerkung 4 – dass die Antwort Ebans nicht
beiliegt ist falsch. Seine Antwort umfasst 3 ½ Seiten.
Gleiches gilt für Dokument 53 . Die Beilagen A und B
umfassen 11 Seiten und liegen dem Bericht Zl. 55-Pol/68 bei.
Auch der Artikel der „Jerusalem Post“, der in Dokument 55
(Bericht Zl. 55-Pol/68) Erwähnung findet, liegt den Akten
bei („A New Vietnam“, Mittwoch 18. Dezember 1968). Nach
Durchsicht der Berichte des kompletten Jahres 1968 bleibt
ein Gefühl der Ratlosigkeit.
Die Registerteile bieten wie schon bei Band 1 nur eine
Auswahl. So um nur ein Beispiel anzuführen fehlen bei
Dokument 44 von Seite 164 Libanon, Israel, Dänemark und
Schweden im Ortsregister. Paul Leifer, der mehrmals im Text
vorkommt – so u.a. auf Seite 184 – fehlt im Personenregister
ebenso wie Prof. Dr. Bergmann (Dokument 43, S 161).
Insgesamt scheint sich aber die Mitarbeit eines zweiten
Bearbeiter, Rudolf Agstners, positiv auf die
Registererstellung ausgewirkt zu haben, da der Band in
diesen Teilen besser ist als Band 1. Die Fehler sind nicht
so zahlreich.
Das unvollständige Abkürzungsverzeichnis macht sich bei Band
10 besonders unangenehm bemerkbar, da „Israelische Partei“
häufig und nur mit Abkürzungen vorkommen. Band 1 enthält
zwar unter VIII des Einleitungsteiles Zeitungen,
Worterklärungen und Parteien, doch fehlt im Band 10 jeder
Hinweis darauf. Dies führt zu dem Paradoxon, dass in Band 1,
der die Jahre 1946 bis 1949 abdeckt, die 1968 gegründete
„Israelische Partei der Arbeit“ (Mai) zwar aufscheint, aber
im Band 10, der die Jahre 1968 und 1969 abdeckt, nicht
erklärt wird. Dies gilt auch für die Parteienabkürzung MAPAM.
IAP wird hingegen im Band 10 im Abkürzungsverzeichnis mit
„Israelische Arbeiterpartei“ aufgelöst. Im
Parteienverzeichnis des Bandes 1 findet sie sich aber nicht.
Für Band 1 und 10 – also jene Bände, mit denen sich die
Rezensentin auseinandersetzte, muss festgestellt werden,
dass es völlig unklar ist, welche Aktenbestände für die
Edition verwendet wurden. Es fehlt jeder Hinweis auf die
Behördenstruktur. Dies führt zu den Verwechslungen zwischen
II-pol und w-pol. Kult-mult, Kult-bi, VR (Völkerrecht)
scheinen zwar in den Aktenzahlen auf, doch gibt es weder in
den Einleitungsteilen, noch in den Anmerkungen Hinweise
dazu. Dies gilt auch für ominöse A Zahlen. Die Registerteile
sind bei Band 10 offenkundig besser, wenngleich sie
keinesfalls jenen wissenschaftlichen Standard aufweisen, der
bei Akteneditionen unerlässlich ist.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass jene formale
und inhaltliche Systematik fehlt, die Akteneditionen als
Mittler zwischen Archivquellen und Forschung aufweisen
müssen. Die Dokumente sind wie Mosaiksteine, die sich zu
keinem Ganzen fügen. Da Akteneditionen die Grundlage für
weitere Forschungen bilden, ist zu befürchten, dass sich die
Spuren der Fehler tief in die Forschung ziehen werden. Der
minimalistische Anmerkungsapparat erweist sich in der Regel
- um in der Diktion des Bearbeiters=Herausgebers zu bleiben
- als falsch. Der Weg ins Archiv bleibt der Forschung nicht
erspart. Den Archivarinnen und Archivaren werden längere
Suchvorgänge nicht erspart bleiben. Eine wesentliche Aufgabe
von Akteneditionen sollte es sein, die Quellen zu
erschließen. Das bloße und außerdem fehlerhafte Abdrucken
von Dokumenten erfüllt diese Funktion nicht.
Die Edition liefert mit ihrer Fülle an publizierten Akten
aber zumindest einen Eindruck von der Vielfalt der Probleme,
die das Verhältnis Österreich-Israel bestimmten. Gezieltes
und rasches Benützen der Edition ist zwar auf Grund der
mangelhaften Register nicht möglich, doch wer sich Zeit
nimmt wird viele Anregungen bekommen. Die Aktenedition muss
als wenig geglückte Umsetzung des politischen Willens zur
Aufarbeitung der österreichisch-israelischen Beziehungen
bezeichnet werden. Angesichts der Wichtigkeit des Themas
kann von einer vertanen Chance gesprochen werden.
Der Aufsatz ist in
leicht abgeänderter Form in der Österreichischen Zeitschrift
für Geschichtswissenschaften, 16. Jg. Heft 2/2005
erschienen.
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